Geschäfts-, Liefer-und Zahlungs-bedingungen der h2quadrat GmbH (AGB´s)

Allgemeines
1.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der h2quadrat GmbH und ihren Kunden, sie liegen allen unseren Angeboten und Vereinbarungen mit uns zugrunde.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden eine Leistung vorbehaltlos erbringen.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Prognosen und Modelle
Jegliche von h2quadrat GmbH erstellten Prognosen, Modelle, Konzepte, Beratungsinhalte insbesondere Voraussagen über Ersparnisse basieren auf Erfahrungswerten bzw. stellen ein vereinfachtes Abbild der Wirklichkeit dar und sind abhängig von den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Abweichungen von Prognosen, Modellen, Konzepten, Beratungsinhalten können – insbesondere bei Änderungen des Nutzungsverhaltens des Kunden – nicht ausgeschlossen werden.

Preise
4.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich h2quadrat GmbH an die in verbindlichen Angeboten angegebenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden.
4.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen
Das an h2quadrat GmbH zu entrichtende Entgelt ist spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart oder in der Rechnung ein späterer Zahlungstermin ausgewiesen ist.

Mitwirkungspflichten
6.1. Der Kunde wird der h2quadrat GmbH alle für die Leistungen erforderlichen Informationen und Daten vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung stellen. Die h2quadrat GmbH trifft insofern keine Nachforschungspflicht.
6.2. Soll die h2quadrat GmbH Leistungen in Bezug auf eine Software des Kunden vornehmen (z.B. Installation, Anpassung, Anbindung etc.), muss die h2quadrat GmbH zum vereinbarten Zeitpunkt darauf zugreifen können und mit den erforderlichen Nutzungsrechten ausgestattet werden.
6.3. Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten (6.1. und 6.2.) im eigenen Interesse und kann dafür keine Vergütung verlangen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungstermine entsprechend. Die h2quadrat GmbH behält sich vor, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistungen vorübergehend auszusetzen und nach eigenem Ermessen wiederaufzunehmen. Sonstige Ansprüche und Rechte der h2quadrat GmbH bleiben unberührt.

Höhere Gewalt
7.1. Höhere Gewalt oder bei der h2quadrat GmbH oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die die h2quadrat GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7.2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
7.3. Höhere Gewalt liegt vor bei einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignis, das und dessen Folgen nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sind, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder schädlich gemacht werden können und auch nicht wegen ihrer Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen sind. Zu den Ursachen höherer Gewalt können insbesondere nachfolgende Ereignisse zählen: Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Arbeitskämpfe (insbesondere bei den Lieferanten und Transportunternehmen der h2quadrat GmbH).

Haftung
h2quadrat GmbH haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon gilt Folgendes:
8.1. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), haftet h2quadrat GmbH begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von h2quadrat GmbH ausgeschlossen.
8.2. Der vertragstypische und vorhersehbare Schadensbetrag beträgt maximal 1.000.000 EUR.
8.3. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten nicht, soweit h2quadrat GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, ferner für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.4. Im Übrigen ist die Haftung der h2quadrat GmbH ausgeschlossen, insbesondere sofern kein Verschulden der h2quadrat GmbH vorliegt.
8.5. Soweit die Haftung der h2quadrat GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt der Ausschluss oder die Beschränkung auch für die Haftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen gegenüber der anderen Partei.

Rücktritt / außerordentliche Kündigung / Insolvenz des Vorlieferanten
Wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Leistung oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder wenn ein Kunde eine Rechnung trotz zweifacher Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht begleicht, berechtigen h2quadrat GmbH, sämtliche Verträge außerordentlich fristlos zu kündigen bzw. im Falle von vereinbarten Produktlieferungen insgesamt den Rücktritt zu erklären. Sofern Produktlieferungen vereinbart sind, ist h2quadrat GmbH alternativ berechtigt, die weitere Auslieferung von Produkten einzustellen und insoweit einen Teilrücktritt zu erklären. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Im Übrigen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund jeder Vertragspartei unbenommen. Sollte ein Vorlieferant von h2quadrat GmbH insolvent werden, ist h2quadrat GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu denselben Konditionen auf einen anderen Dienstleister zu migrieren. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden besteht insoweit nicht. Kündigung und (Teil-)Rücktritt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Übersendung per E-Mail ausreichend).

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
10.1. Der Kunde kann gegenüber den Forderungen der h2quadrat GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
10.2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

Schlussbestimmungen
11.1. Einen Wechsel des wirtschaftlich Berechtigten teilt der Kunde der h2quadrat GmbH unverzüglich mit.
11.2. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen nehmen die Vertragsparteien in Schriftform vor, einschließlich der Änderung dieser Klausel.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
11.4. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen der h2quadrat GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.5. Sofern der Kunde Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der h2quadrat GmbH (Frankfurt am Main). h2quadrat GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klagen am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

h2quadrat GmbH
Bäckerweg 43
60316 Frankfurt am Main

Stand: Dezember 2025

Unter nachfolgendem Link können Sie sich unsere AGB’s als PDF downloaden:
Allgemeine Geschäftsbedingungen h2quadrat GmbH_08_2025